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Terms and conditions

General terms and conditions for businesses (B2B)

The terms and conditions are available in German only. The German version is binding.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der hansenexus GmbH

hansenexus GmbH, Eidelstedter Weg 2, 20255 Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRB 188746, USt-IdNr. DE426335661, vertreten durch den Geschäftsführer Lennard Finsterbusch (nachfolgend „hansenexus“).

§ 1 Geltungsbereich

  1. 1.
    Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen hansenexus und ihren Kunden über IT-Betrieb, Hosting, Wartung, Software- und Webentwicklung, Automatisierung, KI-Anwendungen, Beratung, Schulung, Förderberatung sowie die Beschaffung von Hardware und Lizenzen.
  2. 2.
    Das Angebot von hansenexus richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt hansenexus auf Grundlage dieser AGB nicht. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. 3.
    Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebot, Rahmenvereinbarung, Kurzvereinbarung und deren Anlagen) haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Fragen des Datenschutzes regelt vorrangig der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
  4. 4.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn hansenexus ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
  5. 5.
    Für eigene Softwareprodukte von hansenexus (z. B. lexilink, hanseprint) gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. 1.
    Angebote von hansenexus sind 30 Tage ab Datum verbindlich, sofern nicht anders angegeben.
  2. 2.
    Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. E-Mail, Unterzeichnung im Kundenportal) oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
  3. 3.
    Kostenlose Erstgespräche, Checks und Rechner-Ergebnisse auf der Website sind unverbindliche Einschätzungen und begründen keinen Vertrag.

§ 3 Leistungsumfang

  1. 1.
    Art, Umfang, Vergütung und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Rahmenvereinbarung. Übliche Leistungsmodule sind:
    • Betrieb (Server, Hosting, Monitoring, Updates, Backups, Zugangsverwaltung, IT-Support vor Ort),
    • Entwicklung (Apps, Websites, Automatisierungen, KI-Helfer, Modernisierung bestehender Systeme),
    • Beratung und Schulung (inkl. KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung und Förderberatung),
    • Beschaffung von Hardware, Lizenzen und Diensten Dritter.
  2. 2.
    Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk mit Abnahme vereinbart ist, erbringt hansenexus Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB) und schuldet sorgfältiges Tätigwerden, keinen bestimmten Erfolg. Ein Werkvertrag liegt nur vor, wenn ein konkretes Arbeitsergebnis zum Festpreis und dessen Abnahme vereinbart sind.
  3. 3.
    hansenexus schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Leads oder Werbeergebnisse (SEO, Google Ads) und keine Bewilligung oder Höhe von Fördermitteln.
  4. 4.
    hansenexus darf Subunternehmer einsetzen. Für Auftragsverarbeitung gelten die Regeln des AVV zu Unterauftragsverarbeitern.

§ 4 Servicezeiten und Reaktionszeiten

  1. 1.
    Servicezeiten sind Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie 24.12. und 31.12. Monitoring läuft, soweit vereinbart, rund um die Uhr.
  2. 2.
    Reaktionszeiten beginnen mit Eingang der Meldung über den vereinbarten Kanal (Ticketsystem oder [email protected]) innerhalb der Servicezeiten. Reaktionszeit ist die Zeit bis zum Beginn der qualifizierten Bearbeitung, nicht bis zur Behebung.
  3. 3.
    Ohne abweichende Vereinbarung gelten: Notfall (Betrieb steht) 4 Stunden, wichtig 1 Werktag, normal 2 Werktage.
  4. 4.
    Meldungen über private Telefonnummern oder Messenger gelten als eingegangen, sobald sie hansenexus innerhalb der Servicezeiten tatsächlich zur Kenntnis gelangen.
  5. 5.
    Bereitschaft außerhalb der Servicezeiten (z. B. Wochenende, 24/7) ist nur geschuldet, wenn gesondert vereinbart. Einsätze außerhalb der Servicezeiten ohne solche Vereinbarung werden mit einem Zuschlag von 50 % berechnet.

§ 5 Betrieb und Hosting

  1. 1.
    Systeme des Kunden laufen, soweit vereinbart, auf Servern im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Drittanbietern (z. B. Hetzner) oder auf Infrastruktur von hansenexus in Deutschland.
  2. 2.
    Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Ausfälle, die auf Drittanbieter (Rechenzentrum, Netzbetreiber, Domain- oder Mailanbieter), höhere Gewalt oder Handlungen des Kunden zurückgehen, hat hansenexus nicht zu vertreten.
  3. 3.
    Wartung mit Ausfallzeit führt hansenexus möglichst am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden durch und kündigt sie mindestens 48 Stunden vorher an. Sicherheitskritische Notfallwartungen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen; hansenexus informiert unverzüglich.
  4. 4.
    Backups erstellt hansenexus im vereinbarten Umfang verschlüsselt und prüft deren Wiederherstellbarkeit in angemessenen Abständen. Wiederherstellungsziele (RTO/RPO) gelten nur, wenn vereinbart.
  5. 5.
    Bei Verträgen mit Drittanbietern, die im Namen des Kunden bestehen, gelten zusätzlich deren Bedingungen; der Kunde bleibt Vertragspartner und Rechteinhaber.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. 1.
    Der Kunde benennt feste Ansprechpartner, stellt Zugänge, Informationen und Inhalte rechtzeitig bereit und erteilt Freigaben (z. B. Bestellungen, Entwürfe, Werbeanzeigen) zügig, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
  2. 2.
    Anfragen richtet der Kunde an den vereinbarten Kanal (Ticketsystem oder [email protected]).
  3. 3.
    Der Kunde ist für die von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Daten) verantwortlich und stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte besitzt und die Inhalte rechtlich zulässig sind, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und berufsrechtlichem Werberecht (z. B. Heilmittelwerbegesetz). Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung prüft und verantwortet der Kunde; hansenexus erbringt keine Rechtsberatung.
  4. 4.
    Der Kunde stellt hansenexus von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach Absatz 3 beruhen, soweit er diese zu vertreten hat.
  5. 5.
    Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, verschieben sich Termine angemessen. Dadurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Warte- und Nachfasszeiten, erneute Einarbeitung) vergütet der Kunde nach Aufwand.

§ 7 Änderungen und Mehraufwand

  1. 1.
    Änderungswünsche teilt der Kunde in Textform mit. hansenexus prüft sie und nennt Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine.
  2. 2.
    Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs oder Stundenkontingents erbringt hansenexus nach gesondertem Angebot oder, wenn der Kunde dies in Textform freigibt, nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen.
  3. 3.
    Bei Stundenkontingenten werden Über- und Unterschreitungen regelmäßig, mindestens quartalsweise, besprochen. Nicht genutzte Stunden werden in den Folgemonat übertragen und dort vorrangig verbraucht. Stunden, die auch im Folgemonat nicht genutzt werden, verfallen, soweit nicht anders vereinbart. Übertragene Stunden werden bei Vertragsende nicht ausgezahlt.

§ 8 Abnahme (nur bei Werkleistungen)

  1. 1.
    hansenexus zeigt die Fertigstellung eines abnahmefähigen Werks an. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder rügt wesentliche Mängel in Textform.
  2. 2.
    Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder das Werk produktiv nutzt, ohne wesentliche Mängel zu rügen.
  3. 3.
    Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; hansenexus behebt sie im Rahmen der Mängelhaftung.
  4. 4.
    In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

§ 9 Vergütung und Zahlung

  1. 1.
    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  2. 2.
    Monatliche Pauschalen und Kontingente werden monatlich im Voraus zu Monatsbeginn berechnet. Leistungen nach Aufwand werden monatlich nachträglich mit Tätigkeitsnachweis berechnet, bei Ad-hoc-Leistungen in Takten von 15 Minuten.
  3. 3.
    Festpreisprojekte werden, soweit nicht anders vereinbart, zu 30 % bei Auftrag, 40 % bei Meilenstein laut Angebot und 30 % nach Abnahme berechnet.
  4. 4.
    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Zahlung erfolgt per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder über das Kundenportal.
  5. 5.
    Hardware, Lizenzen und Dienste Dritter berechnet hansenexus zum Einkaufspreis zuzüglich 10 % Beschaffungsaufschlag. Einzelbeschaffungen über 500 € netto erfolgen nur nach Freigabe des Kunden. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Ware Eigentum von hansenexus.
  6. 6.
    Reisezeiten und Reisekosten außerhalb von Hamburg werden nach Vereinbarung berechnet.
  7. 7.
    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB). Kosten für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
  8. 8.
    Ist der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer Monatsvergütung länger als 30 Tage in Verzug, darf hansenexus nach Mahnung und Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen weitere Leistungen zurückhalten. Laufende Sicherheitsupdates und Backups führt hansenexus während dieser Zeit fort. Herausgabepflichten nach § 11 (Exit) bleiben unberührt.
  9. 9.
    hansenexus kann laufende Vergütungen einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsbeginn anpassen, um gestiegene Kosten (insbesondere Personal, Drittanbieter, Energie) auszugleichen. Die Anpassung darf die nachgewiesene Kostensteigerung nicht übersteigen; hansenexus nennt die maßgeblichen Kostenfaktoren in der Ankündigung. Sinken diese Kosten, gibt hansenexus die Senkung in gleicher Weise weiter. Übersteigt die Erhöhung 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
  10. 10.
    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. 1.
    Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
  2. 2.
    Dauerverträge (Pakete, Rahmenvereinbarungen) haben die im Angebot genannte Laufzeit. Ist nichts vereinbart, laufen sie auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit und sind von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals kündbar. Probephasen sind monatlich zum Monatsende kündbar.
  3. 3.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für hansenexus liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder die Systeme trotz Abmahnung für rechtswidrige Zwecke nutzt.
  4. 4.
    Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 11 Übergabe bei Vertragsende (Exit-Garantie)

  1. 1.
    Bei Vertragsende übergibt hansenexus dem Kunden vollständig und zeitnah:
    • alle Zugangsdaten zu Systemen, Konten und Diensten des Kunden,
    • die Daten des Kunden in gängigen, offenen Formaten,
    • die Dokumentation der betriebenen Systeme,
    • bei Individualentwicklung den Quellcode (§ 12).
  2. 2.
    Zugangsdaten und Daten des Kunden hält hansenexus nicht zurück, auch nicht wegen offener Forderungen. Die übrigen Zahlungsansprüche von hansenexus bleiben bestehen.
  3. 3.
    Unterstützung beim Umzug zu einem neuen Dienstleister über die Übergabe nach Absatz 1 hinaus erbringt hansenexus auf Wunsch nach Aufwand.
  4. 4.
    Nach Übergabe löscht hansenexus Kundendaten nach den Regeln des AVV, Backups spätestens 6 Monate nach Vertragsende. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 12 Nutzungsrechte

  1. 1.
    An Arbeitsergebnissen, die hansenexus individuell für den Kunden erstellt (z. B. Websites, Apps, Konfigurationen, Automatisierungen, Designs), erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe. Bis dahin besteht ein widerrufliches einfaches Nutzungsrecht.
  2. 2.
    Vorbestehende Komponenten, Werkzeuge, Bibliotheken und Plattformen von hansenexus, die in Arbeitsergebnisse einfließen, bleiben Eigentum von hansenexus. Der Kunde erhält daran ein einfaches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. Das Recht zur Weitergabe im Rahmen eines Unternehmensverkaufs bleibt unberührt. Plattformen, die hansenexus nur während der Vertragslaufzeit bereitstellt, darf der Kunde nur während der Vertragslaufzeit nutzen.
  3. 3.
    Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen; diese gehen Absatz 1 und 2 vor.
  4. 4.
    hansenexus darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Bei White-Label-Leistungen für Agenturen entfällt die Referenznennung.

§ 13 Künstliche Intelligenz

  1. 1.
    Personenbezogene Daten und Geschäftsdaten des Kunden verarbeitet hansenexus mit KI-Modellen nur auf Systemen, die hansenexus oder der Kunde kontrolliert, oder mit ausdrücklicher Freigabe des Kunden in Textform.
  2. 2.
    KI-gestützte Ergebnisse prüft hansenexus vor Übergabe mit der gebotenen Sorgfalt. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung von Ergebnissen verantwortlich, die er in seinem Geschäftsbetrieb verwendet, insbesondere bei gesundheits-, rechts- oder finanzbezogenen Inhalten.
  3. 3.
    Schreibende Eingriffe in Produktivsysteme des Kunden durch KI-Agenten erfolgen nur nach Freigabe durch einen Menschen.

§ 14 Mängelhaftung

  1. 1.
    Bei Werkleistungen leistet hansenexus zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten sowie Schadensersatz nach § 15 verlangen.
  2. 2.
    Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. 3.
    Keine Mängel sind Fehler, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf nicht vereinbarte Einsatzumgebungen oder auf Änderungen von Schnittstellen und Diensten Dritter zurückgehen. Die Anpassung an solche Änderungen erbringt hansenexus nach Aufwand, soweit sie nicht Teil eines Betriebsvertrags ist.
  4. 4.
    Für gelieferte Hardware und Lizenzen Dritter tritt hansenexus ihre Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten an den Kunden ab und unterstützt bei deren Durchsetzung.

§ 15 Haftung

  1. 1.
    hansenexus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. 2.
    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet hansenexus nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten 12 Monate vor dem Schadensereignis, mindestens jedoch 25.000 € je Schadensfall und das Doppelte davon je Vertragsjahr.
  3. 3.
    Für den Verlust von Daten haftet hansenexus bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Ist die Datensicherung Leistung von hansenexus, gilt Absatz 2.
  4. 4.
    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von hansenexus.
  5. 5.
    hansenexus unterhält eine Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung, die Datenschutzverletzungen einschließt.

§ 16 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. 1.
    Verarbeitet hansenexus personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Datenverarbeitung erfolgt in Deutschland oder der EU, soweit der AVV nichts anderes regelt.
  2. 2.
    Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und Quellcode, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus, für Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse unbefristet.
  3. 3.
    hansenexus verpflichtet eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer zur Vertraulichkeit.

§ 17 Änderungen dieser AGB

  1. 1.
    hansenexus kann für laufende Dauerverträge eine geänderte Fassung dieser AGB anbieten. hansenexus teilt die Änderungen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit und hebt die Änderungen hervor.
  2. 2.
    Die geänderte Fassung gilt nur, wenn der Kunde ihr in Textform zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. 1.
    Vertragsänderungen und Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit gesetzlich nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist. Eine E-Mail genügt.
  2. 2.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. 3.
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. hansenexus kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  4. 4.
    Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

Stand: 26.09.2026, Version 1.0